Filmen Ohne Erlaubnis & Einwilligung | Ist Filmen Von Personen Erlaubt?


Darf ich Personen ohne Erlaubnis oder Einwilligung filmen? Ich glaube fast jeder Videograf hat sich diese Frage schon einmal gestellt. In diesem Beitrag werde ich euch die Rechtslage diesbezüglich zeigen und euch sagen, wie ich mit Situationen umgehe, in denen ich fremde Personen filme. Dann starten wir doch gleich!


Ich möchte erwähnen, dass ich kein Jurist bin und keine Befugnis habe, rechtliche Empfehlungen bzw. Aussagen zu treffen. Dieser Beitrag sollte als eine Erst-Information dienen. Wende dich im Zweifelsfall bitte einem befugten Rechtsanwalt zu


Ist Filmen von fremden Personen ohne Erlaubnis und Einwilligung erlaubt?

Das Filmen von von Personen ohne Erlaubnis und Einwilligung ist nicht erlaubt. Laut Österreichischem Gesetz tritt beim Filmen von Personen ohne Erlaubnis bzw. Einwilligung sowohl das Persönlichkeitsrecht, als auch das Datenschutzrecht in Kraft und kann somit rechtliche Konsequenzen zu Folge haben. Auch die Rechtslage in Deutschland besagt, dass das Filmen und Fotografieren ohne Zustimmung die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ darstellt und somit Verboten ist.

Filmen Ohne Erlaubnis & Einwilligung

Filmen ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzten

Das ungewollte Filmen von Personen kann schnell zu Strafen führen. Aber mal ganz ehrlich, welcher Mensch will denn ungewollt gefilmt werden? Das ist ja tatsächlich krank, wenn jemand so etwas tut. Auch ich wäre sauer, wenn das jemand machen würde.

Aber es gibt natürlich auch Ausnahmefälle, in denen das Filmen von fremden Menschen unvermeidlich ist.

Stell dir vor, du filmst schöne Urlaubsmomente bei Veranstaltungen oder vor bekannten Denkmälern bzw. Tourismusattraktionen und ein Tourist verirrt sich ins Bild. In diesem Fall steht der Tourist nich im Fokus der Aufnahmen. Sofern im Videomaterial nichts abgebildet ist, dass in das Persönlichkeitsrechts bzw. Datenschutzrechts eingreift, sollte es völlig legitim sein.

Wichtig ist, dass der Fokus nicht auf die fremde Person ist und dass die Person im Videomaterial nicht „bloßgestellt“ bzw. persönlichkeitsverletztend (nackt, beim küssen ect.) abgelichtet ist. Das nennt nan auch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Hier ist die Interpretation der Persönlichkeitsverletzung von Fall zu Fall und Person zu Person unterschiedlich und muss spezifisch gewertet werden. Außerdem sollte die Person am Besten auch nicht erkennbar sein.

Filmen von fremden Personen mit Erlaubnis und Einwilligung

Die sicherste und beste Methode fremde Personen zu filmen ist deren Erlaubnis und Einwilligung zu holen. Am besten machst du dir vorher ein Bild von dem Ort bzw. der Location, die du Filmen willst. Falls dort Passanten sind, dann könntest du sie kurz darauf hinweisen, dass du hier filmen willst und ob das in Ordnung geht.

Filmen ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzten

Falls du das Filmmaterial aber veröffentlichen willst, dann reicht die Zustimmung alleine nicht. Du musst auf jeden Fall eine schriftliche Einwilligung holen, damit später keiner einen Widerspruch einlegen kann. Am besten erstellst du ein Einwilligungs-Formular, dass die gefilmten Personen unterschreiben. Es gibt vorgefertigte Formulare im Internet, aber um 100% sicher zu gehen kannst du auch einen Rechtsanwalt fragen. Dieser wird auf dein Projekt bzw. Unterfangen spezifisch einen Formular erstellen.

Ist es strafbar jemanden zu filmen?

Ja, das Filmen von fremden Personen ohne Einwilligung kann strafbar sein.

Darf ich jemanden zu Beweiszwecken Filmen?

Das filmen ohne Wissen und Wollen der Betroffenen im öffentlichen Raum greift in der Regel in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein und kann strafbar sein. Falls du aber Unternehmer bist und eine Videokamera im Geschäft hast (zulässige Überwachungsanlage), die Diebe und Einbrecher filmen soll, kann dieses Videomaterial als Beweismittel dienen.

Fazit und Schlusswort

Wie du sehen kannst, ist das Filmen von fremden Personen ein sehr sensibles Thema und sollte deshalb auch dementsprechend handgehabt werden. Meine persönliche Empfehlung ist es immer eine schriftliche Einwilligung von Personen zu holen. Dann bist du auf der sicherer Seite.

Bei Privataufnahmen (die nicht veröffentlicht werden) in denen sich ein Tourist bzw. ein Fremder verirrt, ist meist nicht viel zu machen. Solange die Absicht hinter den Aufnahmen kein bestimmtes negatives Ziel verfolgen bzw. die abgebildeten Personen entwürdigen, kann man einen ruhigen Kopf bewahren. Aber wenn du dennoch sicher gehen willst, fragst du auch diese Leute um Erlaubnis. Wer weiß vielleicht entstehen neue Freundschaften, hat bei mir zumindest geklappt.

Ich hoffe ich konnte dir mit diesem Beitrag helfen. Weitere Tipps, Empfehlungen und Tricks rund um das Thema Filmen findest du auf unsere Website Filmen-Lernen.com.


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Halit Karagoez

Ich bin Teilinhaber von Filmen-Lernen.com. Ich lebe in Singapur und bin beruflich als Filmemacher und Online Marketing Manager tätig.

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